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LSG Nordrhein-Westfalen (L 11 KR 392/17) | Datum: 24.02.2021
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 18. April 2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht [...]