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OLG Zweibrücken (3 W 199/01) | Datum: 31.08.2001
Das Rechtsmittel der Schuldner ist statthaft und auch im Übrigen verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden, §§ 793 , 577 Abs. 2 , 569 ZPO . Der gemäß § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO erforderliche neue selbständige [...]