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LSG Nordrhein-Westfalen (L 9 SO 145/17) | Datum: 13.09.2018
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 07.02.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die [...]