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KG (24 W 6684/86) | Datum: 09.02.1987
(d) Der Senat stellt seiner Entscheidung u. a. folgende Leitsätze voran: »Über Vollstreckungsmaßnahmen zur Erwirkung von Handlungen entscheiden in Wohnungseigentumssachen die Instanzen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. [...]
KG (24 W 3293/87) | Datum: 11.09.1987
(d) »... Der Geschäftswert ist für alle drei Instanzen auf 35 000 DM festzusetzen. ... [Nach § 48 Abs. 2 WEG (WohnEigG)] ist der Geschäftswert nach dem Interesse der Beteiligten an der Entscheidung festzusetzen. Es ist [...]