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KG (27 U 36/07) | Datum: 12.02.2008
I. Die Klägerin nimmt die Beklagten als Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft des Grundstückes Snnnnn n , nnnnnnn für die Versorgung mit Trinkwasser sowie die Entsorgung des angefallenen Schmutz- und [...]