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»Zu den gemeinschaftlichen Kosten der Heizungssanierung gehören beim Wohnungseigentum im Zweifel auch die Folgekosten innerhalb der Wohnungen unabhängig davon, ob die Installationen Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum darstellen.«
DRsp I(152)299c FGPrax 1997, 21 WE 1997, 66 WuM 1996, 786 WuN 1996, 786 ZMR 1997, 40 [...]
Ist im Wohnungsgrundbuch als Inhalt des Sondereigentums eingetragen, daß eine Veräußerung des Sondereigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf und daß die Veräußerung an den Ehegatten der Zustimmung nicht bedarf, so ist dies dahin auszulegen, daß auch die nach Rechtskraft des Scheidungsurteils erklärte Auflassung an den dann geschiedenen Ehegatten zustimmungfrei ist, wenn die Auflassung nach den Umständen offenkundig die Erfüllung einer vor Rechtskraft des Scheidungsurteils getroffenen Scheidungsfolgenvereinbarung darstellt.
FGPrax 1996, 140 FamRZ 1996, 1212 NJW-RR 1997, 78 NJWE-MietR 1997, 30 [...]