Sieht die Gemeinschaftsordnung eine Änderung durch Mehrheitsbeschluß nicht vor, kann ein in ihr festgelegter Verteilungsschlüssel für die Kosten nur im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern geändert werden.
Vorinstanz: LG Augsburg, NJW-RR 1990, 1493 Wohnungseigentümer 1990, 114 WuM 1990, 402 [...]
»Besitzschutzansprüche als Alleinbesitzer kann ein Wohnungseigentümer gegenüber anderen Wohnungseigentümern nur geltend machen, soweit er alleinigen Teilbesitz-hat. Dies kann auf Grund seines Sondereigentums gegeben sein oder auf Grund eines Sondernutzungsrechts, das die übrigen Wohnungseigentümer vom Mitgebrauch gemeinschaftlichen Eigentums völlig ausschließt.«
BayObLGZ 1990 Nr. 27 BayObLGZ 1990, 115 NJW-RR 1990, 1105 [...]
Verlangt ein Wohnungseigentümer unter Bezugnahme auf sein Sondereigentum einen Raum von einem anderen Wohnungseigentümer heraus, sind an dem Verfahren die übrigen Wohnungseigentümer jedenfalls dann zu beteiligen, wenn der In-Anspruch-Genommene sein Beistzrecht auf einen Beschluß der Eigentümerversammlung stützen kann.
Vorinstanz: LG München II, NJW-RR 1990, 660 WuM 1990, 325 ZMR 1990, 309 [...]
1. Die Einlegungsfrist eines Rechtsmittels ist nicht gewahrt, wenn dieses am Tag des Fristablaufs in einen allein für das Amtsgericht bestimmten Nachtbriefkasten eingeworfen wird und erst am folgenden Tag in der gemeinsamen Einlaufstelle von Amts- und Landgericht eingeht. 2. Dem Rechtsmittelführer kann in diesem Fall keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.
Vorinstanz: LG Nürnberg-Fürth, Wohnungseigentümer 1990, 75 [...]
1. Die Pflicht zur Zahlung von Wohngeldvorschüssen setzt nicht nur einen Eigentümerbeschluß über den Gesamtwirtschaftsplan, sondern auch einen solchen über die jeweilige Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers voraus. 2. Dem Beschluß muß unmittelbar entnommen werden können, welche Vorschüsse die einzelnen Wohnungseigentümer zu bezahlen haben, d.h., welche Beträge gegenüber dem einzelnen Wohnungseigentümer festgelegt sind.
Vorinstanz: LG Nürnberg-Fürth, NJW-RR 1990, 717 NJW-RR 1990, 720 WuM 1990, 232 [...]
1. Der Anspruch auf Abmarkung eines Gemeinschaftsgrundstücks ist nicht im Rahmen des WEG-Verfahrens geltend zu machen. 2. Zur Frage der Ungültigkeit eines Beschlusses, mit dem ein Verwalter bestellt wird. 3. Das Pflanzen von Blumen auf einer gärtnerisch gestalteten Fläche stellt keine bauliche Veränderung der Anlage dar. 4. Werden vom Verwalter unberechtigterweise Ausgaben getätigt und dann in die Jahresabrechnung aufgenommen, führt dies nicht zur Ungültigkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung; jedoch ist dem Verwalter in diesem Fall die Entlastung zu versagen.
Vorinstanz: LG Nürnberg-Fürth, Wohnungseigentümer 1990, 75 [...]