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Verlangt die Eigentümergemeinschaft die Beseitigung einer baulichen Veränderung (hier Verglasung eines Balkons), kann dem Einwand, das Beseitigungsverlangen sei rechtsmißbräuchlich, entgegengehalten werden, daß die übrigen Eigentümer zuvor bereits gegen eine derartige Baumaßnahme ausgesprochen hatten.
Vorinstanz: LG Augsburg, NJW-RR 1990, 1168 WuM 1990, 610 [...]
»1. Der in einer Gemeinschaftsordnung festgelegte Heizkostenverteilungsschlüssel kann grundsätzlich nur durch eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer geändert werden. 2. Ob eine mit allen Stimmen getroffene Regelung als Eigentümerbeschluß oder als Vereinbarung auszulegen ist, beurteilt sich nicht nach der Bezeichnung, sondern nach dem Inhalt. Eine Vereinbarung ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn ein Mehrheitsbeschluß nicht möglich wäre. 3. Die Stimmrechtsausübung ist als Willenserklärung nach allgemeinem Recht anfechtbar. 4. Die Grenzen für den Inhalt einer Vereinbarung werden außer von BGB §§ 134, 138 auch von BGB §§ 242, 315 gezogen. 5. Die Feststellung der Unwirksamkeit einer Vereinbarung kann unter Berücksichtigung der Auslegungsregel des BGB § 139 auf selbständige Regelungspunkte der Vereinbarung beschränkt werden.«
Vorinstanz: LG München I, NJW-RR 1990, 1102 Wohnungseigentümer 1990, 114 [...]
»1. Anteilige Beträge an Ausgaben der Wohnungseigentümer, die nicht in der Gesamtabrechnung enthalten sind, können nicht Gegenstand der Einzelabrechnungen sein. In einem solchen Fall sind die angefochtenen Einzelabrechnungen nur hinsichtlich dieser Beträge für ungültig zu erklären. 2. Zu den Anforderungen an eine Jahresgesamtabrechnung und an die Einzelabrechnungen.«
Vorinstanz: LG München I, NJW-RR 1990, 1107 WuM 1990, 616 [...]