Sortieren nach
1. Die Pflicht zur Zahlung von Wohngeldvorschüssen setzt nicht nur einen Eigentümerbeschluß über den Gesamtwirtschaftsplan, sondern auch einen solchen über die jeweilige Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers voraus. 2. Dem Beschluß muß unmittelbar entnommen werden können, welche Vorschüsse die einzelnen Wohnungseigentümer zu bezahlen haben, d.h., welche Beträge gegenüber dem einzelnen Wohnungseigentümer festgelegt sind.
Vorinstanz: LG Nürnberg-Fürth, NJW-RR 1990, 717 NJW-RR 1990, 720 WuM 1990, 232 [...]
1. Der Anspruch auf Abmarkung eines Gemeinschaftsgrundstücks ist nicht im Rahmen des WEG-Verfahrens geltend zu machen. 2. Zur Frage der Ungültigkeit eines Beschlusses, mit dem ein Verwalter bestellt wird. 3. Das Pflanzen von Blumen auf einer gärtnerisch gestalteten Fläche stellt keine bauliche Veränderung der Anlage dar. 4. Werden vom Verwalter unberechtigterweise Ausgaben getätigt und dann in die Jahresabrechnung aufgenommen, führt dies nicht zur Ungültigkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung; jedoch ist dem Verwalter in diesem Fall die Entlastung zu versagen.
Vorinstanz: LG Nürnberg-Fürth, Wohnungseigentümer 1990, 75 [...]