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BGH (VIII ZR 284/05) | Datum: 19.06.2006
Die Klägerin war Eigentümerin und Vermieterin einer von der Beklagten seit dem 1. November 2000 gemieteten Wohnung. Für die Zeit von Dezember 2002 bis September 2003 war eine Nettokaltmiete von 809,45 EUR vereinbart. [...]