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OVG Nordrhein-Westfalen (6 A 1073/16) | Datum: 06.06.2016
Die Berufung wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf die Wertstufe bis 45.000 Euro festgesetzt. Die am 10. Mai 2016 [...]