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LSG Sachsen-Anhalt (L 3 R 411/11) | Datum: 30.01.2014
Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. I. Zwischen den Beteiligten ist die Versicherungspflicht des Klägers nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch [...]