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KG (8 U 114/14) | Datum: 17.11.2014
1. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Verfügungsbeklagte zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Verfügungsklägerin zu tragen. 2. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 16.000,00 [...]