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OLG Rostock (3 U 50/10) | Datum: 09.09.2010
1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 03.03.2010 abgeändert und die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist vorläufig [...]