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OLG Karlsruhe (1 U 108/08) | Datum: 19.08.2008
I. Die Kläger machen gegen den Beklagten Mietrückstände i. H. v. zuletzt EUR 27.170,37 nebst Verzugszinsen geltend. Die Parteien haben im Februar 1988 einen gewerblichen Mietvertrag über Räumlichkeiten zum Betrieb [...]