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SchlHOLG (2 W 26/08) | Datum: 27.02.2008
Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Geschäftswert gemäß Ziffer II. des Beschlusses des Landgerichts vom 28.01.2008 wird auf 6.215,97 Euro festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. [...]