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BGH (VIII ZR 122/06) | Datum: 23.05.2007
Die Beklagte ist seit 1996 Mieterin einer Wohnung in B.. Vermieterin war die B.-AG, die auf dem rund 10.000 m² großen Gelände bis 1996 ein Umspannwerk betrieb. Die Klägerin erwarb das Grundstück im Jahr 2001. Unter der [...]