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OLG Rostock (7 W 63/05) | Datum: 07.03.2006
Die vom Landgericht zugelassene weitere Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist gemäß §§ 32 Abs. 2 RVG , 68 Abs. 1 , 66 Abs. 4 GKG zulässig und im tenorierten Umfange begründet. Die Klägerin hat wegen [...]