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KG (8 W 37/05) | Datum: 25.08.2005
1) Soweit die Beklagten geltend machen, dass sie keinen Anlass zur Erhebung der Räumungsklage gegeben hätten, so dass insoweit der Klägerin nach § 91 a Abs. 1 ZPO die Kosten des Rechtsstreits hätten auferlegt werden [...]