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BayObLG (2Z BR 229/04) | Datum: 17.08.2005
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner zu 1 sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer großen Wohnanlage, die Antragsgegnerin zu 2 ist deren Verwalterin. Bei der 1978 in Betrieb genommenen Anlage handelt es sich [...]