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OLG Stuttgart (8 W 509/03) | Datum: 15.06.2004
I. Für den mittellosen Betroffenen, der hochgradig alkoholkrank in einem Obdachlosenheim lebte, war im Herbst 2002 die Anordnung einer umfassenden Betreuung mit dem Ziel einer anderweitigen Unterbringung dringend [...]