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BayObLG (2Z BR 80/02) | Datum: 13.03.2003
I. Die beiden Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird und nach der Gemeinschaftsordnung in der Teilungserklärung vom 14.9.1984 [...]