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SchlHOLG (2 W 139/02) | Datum: 16.01.2003
Die Beteiligten zu 1. - 3. sind Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage F. Die Beteiligte zu 4. ist die Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft. Am 13. Mai 2000 beschloss die Wohnungseigentümerversammlung zu [...]