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OLG Zweibrücken (3 W 46/02) | Datum: 05.06.2002
Die sofortige weitere Beschwerde ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (§§ 43 Abs. 1 Nr. 1, 45 Abs. 1 WEG , 29 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 4, 22 Abs. 1 FGG ). In der Sache bleibt das Rechtsmittel [...]