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OLG Düsseldorf (24 U 129/01) | Datum: 19.02.2002
Das Rechtsmittel der Beklagten, mit welchem sie ihre Verurteilung zur Zahlung weiterer 7.741,26 DM (nebst Zinsen aus 16.102,31 DM) bekämpft, hat überwiegend Erfolg. Zu den drei im Berufungsrechtszug noch umstrittenen [...]