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SchlHOLG (2 W 7/00) | Datum: 29.03.2000
Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer der o. a. Wohnungseigentumsanlage. Dem Beteiligten zu 23. gehört das Teileigentum Nr. 21 im Erdgeschoß, dessen zulässige Nutzungsart in der Teilungserklärung vom 28.11.1983 [...]