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BayObLG (2Z BR 147/99) | Datum: 24.02.2000
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die aus einem Einfamilienhaus und einem Doppelhaus besteht. Das Sondereigentum an dem Einfamilienhaus, das dem Antragsteller [...]