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»Ist in der Teilungserklärung für eine aus einem Wohngebäude und Garagen bestehenden Wohnanlage die Bildung einer einheitlichen Instandhaltungsrücklage vorgesehen, so können die Wohnungseigentümer eine auf der Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen für Wohngebäude und Garagen gerichtete Änderung der Teilungserklärung nur durch eine Vereinbarung bewirken oder mit der in der Teilungserklärung vorgesehenen Mehrheit beschließen.«
DRsp I(152)312d OLGReport-Düsseldorf 1998, 233 WuM 1998, 429 ZMR 1998, 308 [...]
»Selbst bei Zugrundelegung eines verschuldensunabhängigen Aufopferungsanspruchs analog § 14 Nr. 4 WEG stellen vorübergehende Nutzungsbeeinträchtigungen des Wohnungseigentümers dadurch, daß ein anderer Wohnungseigentümer für sich in erlaubter Ausübung eines Ausbaurechts das Dachgeschoß ausbaut, regelmäßig keinen erstattungsfähigen Vermögensschaden dar.«
DRsp I(152)318a DWE 1998, 136 WuM 1998, 430 ZMR 1998, 369 [...]