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BayObLG (2Z BR 103/98) | Datum: 04.08.1998
I. Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, deren Verwalterin die weitere Beteiligte ist. Die Gemeinschaftsordnung lautet auszugsweise wie folgt: § 2 Abs. 1: Die Wohnungen [...]