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BVerfG (1 BvR 1134/98) | Datum: 30.09.1998
Die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts ist Sache der Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 , 92). Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann korrigierend eingreifen, wenn die angegriffene Entscheidung Bedeutung und [...]