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BayObLG (2Z BR 148/98) | Datum: 29.10.1998
I. Der Eigentümer eines Grundstücks teilte zu notarieller Urkunde vom 20.10.1994 ein ihm gehörendes Grundstück in Wohnungs- und Teileigentum auf. Die Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher wurden am 8.11.1994 angelegt. [...]