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BayObLG (2Z BR 9/98) | Datum: 30.07.1998
I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind Wohnungseigentümer in einer Wohnanlage. Dem Antragsteller gehört die Wohnung Nr. 13 im Dachgeschoß, der Antragsgegnerin die daran angrenzende Wohnung Nr. 14. Nach der [...]