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BayObLG (3Z BR 364/94) | Datum: 02.03.1995
I. 1. Antragsteller und Antragsgegner sind Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Die Antragsteller haben die Wohnung mit notariellem Kaufvertrag vom 8.5.1991 von den Voreigentümern erworben und sind seit 28.4.1992 als [...]