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OLG München (21 U 4948/94) | Datum: 19.05.1995
Die Klägerin macht aus abgetretenem Recht einen Kautionsrückerstattungsanspruch in Höhe von 60.000,- DM sowie Schadensersatzansprüche in Höhe von 298.809,17 DM gegen den Beklagten als Untervermieter nach Beendigung [...]