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»Liegen im Falle einer Mietzinsnachforderung aufgrund von mehreren Erhöhungen einer vertraglich vereinbarten Indexklausel die für den Verwirkungseinwand des Mieters erforderlichen Zeit- und Umstandsmomente vor, so erfaßt der Einwand die gesamte Nachforderung, auch wenn die letzten Klauselerhöhungen zeitlich erst dem Umstandsmoment folgen und möglicherweise nicht lange zurückliegen.«
DWW 1993, 199 NJW-RR 1993, 1036 OLGReport-Düsseldorf 1993, 254 [...]
»1. Der Anspruch des Mieters auf Rückerstattung überzahlter Nebenkosten verjährt in vier Jahren. 2. Der Anwendungsbereich der Verwirkung ist auf Ausnahmefälle beschränkt. 3. Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung.«
DWW 1993, 261 OLGReport-Düsseldorf 1993, 319 WuM 1993, 411 [...]
»Plant der Mieter einen erheblichen Umbau des Mietobjekts und hat er hierfür wirksam die Beibringung der behördlichen Genehmigungen übernommen, so kann er sich nicht auf eine Mangelhaftigkeit der Mietsache wegen fehlender Erlaubnis berufen, wenn er nicht einmal den Versuch unternimmt, diese zu erlangen.«
DWW 1993, 99 MDR 1993, 443 OLGReport-Düsseldorf 1993, 301 ZMR 1993, 334 [...]