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»1. Der Anspruch des Mieters auf Rückerstattung überzahlter Nebenkosten verjährt in vier Jahren. 2. Der Anwendungsbereich der Verwirkung ist auf Ausnahmefälle beschränkt. 3. Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung.«
DWW 1993, 261 OLGReport-Düsseldorf 1993, 319 WuM 1993, 411 [...]