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LG Stendal (22 S 4/93) | Datum: 27.05.1993
Der Beklagte (Bekl.) ist Mieter einer Wohnung der Klägerin (Kl.) in G. Im Jahr 1991 kam es in der Wohnung infolge einer Implosion des Fernsehgerätes des Bekl. zu einem Brandschaden, der die malermäßige Instandsetzung [...]