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»1. Tritt zwischen den Instanzen eine Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache ein, so ist die Berufung auch dann zulässig, wenn der Rechtsmittelkläger nur noch formell beschwert ist. 2. Ist auf der Mieterseite eine Personenhandelsgesellschaft Vertragspartnerin und wird diese nach §§ 46 f. UmwG in eine GmbH umgewandelt, so tritt hierdurch ein Mieterwechsel ein, ohne daß hierzu die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist. 3. Zur Weiterhaftung der ehemals persönlich haftenden Gesellschafter nach Umwandlung der Personenhandelsgesellschaft in eine GmbH.«
BB 1992, 2173 DWW 1992, 340 OLGReport-Düsseldorf 1993, 56 [...]
»1. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Leasingvertrag verstößt weder gegen § 3 noch gegen § 9 AGBG. 2. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Leasinggeber gegen den Leasingnehmer einen Anspruch nach § 557 BGB auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe der vereinbarten Leasingraten dann nicht, wenn die monatliche Rate den vom Leasinggeber selbst angegebenen Restwert des Leasinggutes um mehr als das Doppelte übersteigt. Das Verlangen des Leasinggebers auf Fortzahlung derLeasingraten in der bisherigen Höhe ist in einem solchen Fall rechtsmißbräuchlich. 3. Ob die im Laufe der Vertragszeit eingetretene Amortisation der für die Finanzierung eingesetzten Mittel eine Herabsetzung der zu zahlenden Leasingraten schon für die Zeit vor Beendigung des Vertrages rechtfertigt, bleibt offen.«
BB 1992, 2386 MDR 1993, 142 NJW-RR 1993, 121 OLGReport-Köln 1993, 2 WM 1993, 1053 [...]