Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Aktuelle Suchergebnisse 1 - 10 von 65 .
Sortieren nach   

1. Will eine unterlegene Partei gegen ein von notwendigen Streitgenossen erstrittenes Urteil Rechtsmittel einlegen, muß sie gegen alle notwendigen Streitgenossen Rechtsmittel einlegen, wenn sie verhindern will, daß das Urteil im Verhältnis zu einem von ihnen rechtskräftig wird; eine Beschränkung der Anfechtung auf den in der Rechtsmittelschrift Genannten ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn nur einer von mehreren Streitgenossen der Gegenseite genannt wird und es sich dabei um den im Rubrum des Urteils an erster Stelle stehenden handelt. 2. Die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR von den Eigentümern mit der Grundstücksverwaltung beauftragte Kommunale Wohnungsverwaltung (KWV) trat bei der Vermietung von Wohngrundstücken direkt als Vermieter auf, wenn aus dem Mietvertrag nicht ersichtlich war, daß dieser im Namen des Eigentümers abgeschlossen wurde und sich auch aus sonstigen Umständen kein Hinweis auf eine Vertretung ergab. 3. Auch in den Fällen, daß die Eigentümer von Wohngrundstücken nach Kriegsende niemals in der früheren DDR gewohnt haben oder bis zum 10.6.1953 das Gebiet der früheren DDR legal verlassen hatten, wurde die KWV mit der Grundstücksverwaltung betraut; es ist davon auszugehen, daß die geschlossenen Mietverträge mit dem KWV zustandegekommen sind; die früheren Eigentümer können erst mit Bestandskraft des Aufhebungsbescheides Rechte aus den Verträgen herleiten (§ 34 Abs. 1 VermG). 4. Der Mieter, der den Hausgarten aufgrund des Mietvertrags mit der KWV unentgeltlich genutzt hat, ist dem Eigentümer zur Herausgabe der Nutzung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet.

LG Berlin (64 S 357/91) | Datum: 17.03.1992

ZMR 1992/XI/17 [...]

Rechtsfolgen eines hohen Aufwandes zur Mängelbeseitigung

AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (218 C 37/91) | Datum: 09.03.1992

MM 1993, 107 [...]

Aktuelle Suchergebnisse 1 - 10 von 65 .