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OLG Düsseldorf (10 U 1/91) | Datum: 25.07.1991
Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Zu Recht hat das Landgericht dem Kläger einen Zahlungsanspruch in Höhe von 11.042,74 DM zuerkannt. Hiergegen wendet sich der Beklagte nur insoweit, als ihm aufrechenbare [...]