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OLG Stuttgart (8 REMiet 2/91) | Datum: 28.08.1991
Der Kläger als Vermieter hat den Beklagten wegen Zahlungsverzuges das Mietverhältnis fristlos gem. § 554 BGB und zugleich vorsorglich gem. § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB mit Frist gekündigt. Nach Zugang der Kündigung haben [...]
OLG Stuttgart (8 RE-Miet 2/91) | Datum: 28.08.1991
c. »Nach h.A. kann der Zahlungsverzug des Mieters Kündigungsgrund nach § 554 , § 554 a und § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB sein. Umstritten ist die Frage, ob die nachträgliche Zahlung der Rückstände nach Zugang der Kündigung [...]
OLG Stuttgart (5 U 91/91) | Datum: 19.08.1991
Ohne Tatbestand gemäß § 543 Abs. 1 ZPO . Die Berufung der Beklagten ist zulässig, aber nicht begründet. 1. Die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch die Beklagten vom 08.01.1990 (Bl. 8) ist unwirksam, [...]