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»Errichtet der Bauträger entgegen der ursprünglichen Planung vor Entstehung einer rechtlich in Vollzug gesetzten oder einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft neben der zentralen Ölheizungs- und Warmwasserbereitungsanlage für eine Wohnung eine mit Flüssiggas betriebene Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage, so können die übrigen Wohnungseigentümer von dem Eigentümer dieser Wohnung nicht die Beseitigung der Flüssiggasanlage und den Anschluß an die Ölheizungsanlage verlangen.«
Vorinstanz: LG München II, DWW 1990, 371 NJW-RR 1990, 1494 [...]