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»Besitzschutzansprüche als Alleinbesitzer kann ein Wohnungseigentümer gegenüber anderen Wohnungseigentümern nur geltend machen, soweit er alleinigen Teilbesitz-hat. Dies kann auf Grund seines Sondereigentums gegeben sein oder auf Grund eines Sondernutzungsrechts, das die übrigen Wohnungseigentümer vom Mitgebrauch gemeinschaftlichen Eigentums völlig ausschließt.«
BayObLGZ 1990 Nr. 27 BayObLGZ 1990, 115 NJW-RR 1990, 1105 [...]
»Errichtet der Bauträger entgegen der ursprünglichen Planung vor Entstehung einer rechtlich in Vollzug gesetzten oder einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft neben der zentralen Ölheizungs- und Warmwasserbereitungsanlage für eine Wohnung eine mit Flüssiggas betriebene Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage, so können die übrigen Wohnungseigentümer von dem Eigentümer dieser Wohnung nicht die Beseitigung der Flüssiggasanlage und den Anschluß an die Ölheizungsanlage verlangen.«
Vorinstanz: LG München II, DWW 1990, 371 NJW-RR 1990, 1494 [...]
1. Wer eine bauliche Anlage auf einem Grundstücksteil errichtet, der einem anderen Wohnungseigentümer als Sondernutzungsfläche zusteht, kann auf Beseitigung der baulichen Anlage in Anspruch genommen werden (§ 1004 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 3 WEG). 2. Ist die mit dem Rechtsvorgänger vereinbarte Nutzungsgrenze nicht im Grundbuch eingetragen, kann sich der Antragsgegner hierauf nicht berufen.
Vorinstanz: LG München II, DWW 1990, 339 WuM 1991, 305 [...]