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BayObLG (2 Z 33/90) | Datum: 10.05.1990
Das Grundbuchamt hatte den Antrag des Beteil. auf Eintragung der Aufteilung seines Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum deswegen beanstandet, weil die als Inhalt des Sondereigentums einzutragende [...]