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OLG Hamburg (7 S 185/88) | Datum: 13.07.1989
Die Berufung der Kläger ist zulässig und zum Teil begründet. Sie haben einen Anspruch auf Rückzahlung überzahlten Mietzinses gemäss § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in Höhe von DM 318,38. In der für 1983 geltenden [...]