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LG Hamburg (7 S. 416/88) | Datum: 11.05.1989
(d) »... Die fristlose Kündigung [durch den] Zwangsverwalter v. 26. 1. 1988, gestützt auf Verzug mit den Mietzinszahlungen .., ist unbegründet. Auf die Frage, ob der Bekl. im Hinblick auf die Stundungsvereinbarung v. [...]
LG Hamburg (7 S 271/88) | Datum: 25.05.1989
»... Die Kl. haben einen Anspruch gegen die Bekl. auf Herausgabe der Wohnung gemäß § 556 Abs. 1 BGB . ... Die Kl. waren gemäß § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB zur Kündigung berechtigt, weil sie die Wohnung für sich benötigen. [...]
LG Hamburg (7 S 416/88) | Datum: 11.05.1989
Die zulässige Berufung das Beklagten ist begründet. Das zwischen den Parteien bestehende Mietverhältnis ist durch die Kündigungen vom 26. Januar, 3. Februar und 1. Juli 1988 nicht beendet worden. Der Antrag auf [...]