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OLG Düsseldorf (10 U 108/82) | Datum: 04.11.1982
Die statthafte und auch sonst zulässige Berufung der Beklagten ist in der Sache selbst auch in Höhe eines Klageteilbetrages von 6.051,15 DM gerechtfertigt, soweit die Hauptsache nicht in Höhe eines Teilbetrages von [...]