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LG Köln (1 T 175/80) | Datum: 04.02.1981
Zwischen den Parteien bestand früher ein Mietverhältnis. Nach den vertraglichen Vereinbarungen hatten die Beklagten monatlich folgende Beträge zu zahlen: Grundmiete 500 DM sowie Vorauszahlung für folgende Nebenkosten [...]