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LG Dortmund (11 S 197/93) | Datum: 16.02.1994
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen Die zulässige Berufung der Kläger hat keinen Erfolg. Ihnen steht kein Anspruch auf Restmietzinszahlung in Höhe von 566 DM zu. Mit Recht haben [...]