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LG Hannover (3 T 214/88) | Datum: 24.11.1988
»Das Interesse der Kl., die laut ihrem Klageantrag die Abschaffung des vom Bekl. gehaltenen Hundes und dessen Entfernung aus der Mietwohnung verlangen, ist nicht nach § 16 GKG zu bemessen, sondern nach § 3 ZPO . Diese [...]